Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 U 10/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19590
OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 U 10/96 (https://dejure.org/1998,19590)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.1998 - 5 U 10/96 (https://dejure.org/1998,19590)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 5 U 10/96 (https://dejure.org/1998,19590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02

    Arzthaftung: Unterlassene Rücklaufkontrolle eines zytogenetischen

    Grundsätzlich trifft die Beweislast, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte sich also nicht aufklärungsrichtig verhalten hätte, den Arzt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 237 m.w.N.).

    Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn die seelische Belastung ausnahmsweise Krankheitswert erreicht (BGHZ 86, 240, 249; OLG Celle VersR 1988, 964; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 238).

  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 75/08

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos des Entstehens eines

    Auch die weiteren von der Klägerin angeführten Entscheidungen (BGH VersR 1985, S. 60, OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, S. 235; OLG Hamm VersR 1985, S. 1072) begründen keine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität zwischen Eingriff und Schaden.
  • KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01

    Haftung des Arztes für Nichterkennen von Schädigungen des ungeborenen Kindes;

    Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht